Angriffskrieg auf die Ukraine: Projekte mit der Ukraine und mit Russland

Der Angriffskrieg auf die Ukraine steht für millionenfaches Leid, Tod, Vertreibung und Zerstörung. Seine unmittelbaren, wie langfristigen Folgen bedrohen die sichere und friedliche Zukunft Europas.

Die beiden EU-Programme Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps stehen für Solidarität, für interkulturellen Austausch und für eine friedliche Verständigung. Sie stehen für ein Europa, welches trotz aller Unterschiede immer einen gemeinsamen Weg findet.

Zum Umgang mit Partnern und Freiwilligen aus der Russischen Föderation angesichts des Angriffs auf die Ukraine

Welche aktuellen Auswirkungen sieht JUGEND für Europa für laufende und künftige Projekte in den EU-Jugendprogrammen mit Organisationen und Einrichtungen in der Russischen Föderation weiterlesen

Regelungen der EU-Kommission im Umgang mit geförderten Projekten

Angesichts des Angriffs Russlands auf die Ukraine, hat die Europäische Kommission folgende Regelungen für Projekte mit beiden Ländern getroffen.

Wir aktualisieren diese Seite, sobald neue Informationen vorliegen.

Mitteilung der EU-Kommission vom 24.03.2023

In dieser Note hat die EU-Kommission bestätigt, dass die Sonderregelungen für junge Menschen aus der Ukraine (s. Mitteilung vom 04. April 2022) auch für Projekte aus 2023 gelten.

Da inzwischen viele Ukrainer*innen vorübergehend in anderen europäischen Ländern leben, hat die EU-Kommission zudem folgende Regelung konkretisiert: Junge Menschen aus der Ukraine, die aus ihrer Heimat geflohen sind und sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, dürfen einen ESK-Freiwilligendienst in Deutschland antreten und sollen als "cross-country participants" registriert werden.

Mitteilung der EU-Kommission vom 02. Mai 2022

In einer Note von Anfang Mai hat die EU-Kommission veröffentlicht, in welchem Fall russische Organisationen und Einrichtungen von einer Teilnahme an den beiden EU-Jugendprogrammen ausgeschlossen sind.

In der Regel sind alle juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen mit Sitz in Russland, die zu mehr als 50 % in öffentlicher Hand sind oder unter öffentlicher Kontrolle stehen, von der Teilnahme an den Programmen ausgeschlossen. Hierzu gibt es jedoch Ausnahmen, u.a. in Bezug auf die Mobilität von Einzelpersonen, um weiterhin people-to-people Kontakte zu ermöglichen.

Für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps bedeutet dies, dass Einzelmobilitäten unter der Leitaktion 1 (Jugendbegegnungen, Fachkräftemaßnahmen und Partizipationsprojekte) sowie Freiwilligenprojekte im Europäischen Solidaritätskorps unter bestimmten Bedingungen fortgeführt werden können, während eine Beteiligung Russlands an Kooperationspartnerschaften in Erasmus+ nur noch sehr eingeschränkt möglich ist.

Freiwilligenprojekte im Europäischen Solidaritätskorps

Zur Aufrechterhaltung persönlicher Kontakte durch individuelle Mobilitätsmaßnahmen können Projekte unter Beteiligung von Freiwilligen aus Russland stattfinden. Dies gilt sowohl für bereits laufende Projekte aus dem Vorgängerprogramm und dem aktuellen Programm wie auch für neu beantragte Projekte. Verpflichtende Voraussetzung ist eine Überprüfung durch die projektleitende Organisation, dass keine der teilnehmenden Organisationen und Einzelpersonen auf der aktuellen Sanktionsliste stehen. Bitte beachten Sie, dass nach aktuellem Stand eine Entsendung von Freiwilligen nach Russland nicht möglich ist.

Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen, auch über Russland hinaus, ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission in unterschiedlichen Formaten (pdf, csv und xml) zugänglich: FSF (europa.eu).

Mitteilung der EU-Kommission vom 04. April 2022

Die EU-Kommission hat weitere Regelungen konkretisiert:

  • Junge Menschen aus der Ukraine werden grundsätzlich als `junge Menschen mit geringeren Chancen´ betrachtet, so dass die entsprechenden Inclusion-Pauschalen für ihre Unterstützung geltend gemacht und bei Bedarf zusätzlich außergewöhnliche Kosten gewährt werden können.
  • CIGNA, die Gruppenversicherung für Freiwillige im Europäischen Solidaritätskorps, hat eine 24/7 Krisenhotline eingerichtet, über die Freiwillige aus der Ukraine und ihre Familienangehörige kostenfreie Beratung und Unterstützung erhalten im Fall von Traumata, Angststörungen oder anderen psychischen Belastungen. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, sollen die Freiwilligen eine Nachricht mit ihrer Telefonnummer, unter der sie kontaktiert werden wollen, an support@resourcesforyourlife.com schicken. In dringenden Fällen kann die Nummer +44 20 8987 6273 angerufen werden (hierbei fallen Gebühren für internationale Gespräche an; um die Kosten zu verringern, kann ein Rückruf erbeten werden).
  • Sowohl im Europäischen Solidaritätskorps wie in Erasmus+ Jugend können junge Menschen aus der Ukraine ohne ukrainische Sendeorganisation an Projekten teilnehmen. In diesem Fall übernehmen die Organisationen im Aufnahmeland die Rolle und Aufgaben der Sendeorganisation. Aufnahmeorganisationen im ESK können die Rolle der Sendeorganisation in diesen Fällen übernehmen, auch wenn ihr Qualitätssiegel diese Rolle nicht vorsieht.
    Zu den Aufgaben der Sendeorganisation gehört u.a. die Überprüfung der Förderfähigkeit, wie z.B. Wohnsitz und Alter. Falls die üblichen Dokumente (z.B. Personalausweis oder Reisepass) zur Überprüfung nicht vorgelegt werden können, ist mit der Nationalen Agentur abzustimmen, welche Dokumente akzeptiert werden.
  • Junge Menschen aus der Ukraine, die bereits an einem individuellen Freiwilligendienst im Europäischen Solidaritätskorps teilgenommen haben, können einen zweiten individuellen Freiwilligendienst im ESK durchführen bis zu einer Höchstdauer von insgesamt 14 Monaten. Um den Versicherungsschutz über die CIGNA zur erhalten, werden sie für ihren zweiten Freiwilligendienst als neue*r Freiwillige*r angemeldet.
  • Darüberhinausgehende Ausnahmeregelungen und die Anerkennung außergewöhnlicher Kosten unter Force Majeure sind möglich, wenn das geförderte Projekt vom Krieg in der Ukraine betroffen ist und die Kriterien der Unvorhersehbarkeit und Unvermeidbarkeit nachweislich zutreffen.

Bitte informieren Sie JUGEND für Europa in allen Fällen zeitnah schriftlich über notwendige Veränderungen und stimmen Sie mit Ihrer zuständigen Kontaktperson bei JUGEND für Europa die fördertechnischen Konsequenzen und die weiteren Schritte ab.

Mitteilung der EU-Kommission vom 11. März 2022

Um einen Beitrag zur (Sofort-)Hilfe für die Menschen zu leisten, die durch den Krieg vertrieben oder von ihm betroffen sind, können laufende Projekte aus Erasmus+ Jugend und dem Europäischen Solidaritätskorps dementsprechend angepasst werden. Auch Umfang und/oder die grundlegenden Ziele des Projekts können sich nach Rücksprache mit der Nationalen Agentur ändern. Dies gilt für alle ESK-Projekte, die ab 2021 gefördert wurden.

Ukrainische Freiwillige können ferner einen Freiwilligendienst ohne Entsendeorganisation machen, wenn die entsprechende Partnerorganisation in der Ukraine aufgrund des Kriegs nicht mehr in der Lage ist, ihre Rolle als unterstützende Organisation wahrzunehmen. Die Aufgaben sollen dann von der aufnehmenden Organisation mit übernommen werden.

Mitteilung der EU-Kommission vom 25. Februar 2022

Organisationen mit laufenden Projekten in beiden Ländern sind aufgefordert, umgehend ihre Teilnehmenden zu kontaktieren und gemeinsam nach guten Lösungen in der aktuellen Situation zu schauen.

Folgende Möglichkeiten werden hierfür angeboten:

  • Projekte können frühzeitig beendet werden.
  • Projekte können verschoben werden.
  • Laufende individuelle Freiwilligendienste können vorübergehend als virtuelle Aktivität aus dem Heimatland heraus fortgeführt werden.
  • Falls bei der Rückholung nach Deutschland erhöhte Kosten anfallen, können diese als außergewöhnliche Kosten abgerechnet werden.
  • Organisationen, die zur Zeit Teilnehmende aus der Ukraine bei sich in Deutschland aufgenommen haben, sollen prüfen, ob die Aufenthaltsdauer im Rahmen der formalen Regelungen verlängert werden kann.
  • Organisationen, die in den nächsten Wochen Entsendungen in die Ukraine geplant haben, sollen prüfen, ob sie dies in Aufnahmen ändern können.

Diese Möglichkeiten gelten auch für andere, an die Ukraine angrenzenden Länder.

Bleiben Sie im Kontakt mit uns

Leider haben wir gegenwärtig auf viele Fragen zum Umgang mit geförderten Projekten, die vom Ukraine-Krieg betroffen sind, noch keine konkreten Antworten. Daher sammeln wir Ihre Fragen und stehen in stetigem Austausch mit der EU-Kommission.

Bitte setzen Sie sich bei konkreten Fragen mit den zuständigen Kontaktpersonen bei JUGEND für Europa in Verbindung.

Zum Direktkontakt...

FAQ

Wie können wir unseren Freiwilligen aus der Ukraine nach Beendigung ihres Freiwilligendienstes im Europäischen Solidaritätskorps eine Perspektive in Deutschland bieten?

Junge Menschen aus der Ukraine, die bereits an einem individuellen Freiwilligendienst im Europäischen Solidaritätskorps teilgenommen haben, können einen zweiten individuellen Freiwilligendienst im ESK durchführen. Beide Dienste zusammen können maximal eine Höchstdauer von insgesamt 14 Monaten umfassen.

Um den Versicherungsschutz über die CIGNA zur erhalten, werden sie für ihren zweiten Freiwilligendienst als neue*r Freiwillige*r angemeldet. Es kommen aber auch andere Alternativen in Betracht, wie z.B. die Möglichkeit nach einem ESK-Freiwilligendienst einen nationalen Freiwilligendienst (BFD/FSJ/FÖJ) in Deutschland zu absolvieren. Die verschiedenen Dienstformate sind kombinierbar.

Weiterführende Informationen zu den nationalen Freiwilligendienstprogrammen finden Sie auf dieser Seite: https://www.jugendfreiwilligendienste.de/. Eine übergreifende Stellenbörse finden Sie unter https://www.freiwillig-ja.de/.

Darüber hinaus bietet Eurodesk einen Überblick über weitere Möglichkeiten und die jeweils zuständigen Stellen: https://www.rausvonzuhaus.de/come-to-germany