Logos

Empfänger*innen von Fördermitteln der Europäischen Union (EU) sind vertraglich verpflichtet, in allen Kommunikations- und Werbematerialien das Europäische Emblem (die EU-Flagge) abzubilden und auf die im Rahmen der einschlägigen EU-Programme erhaltene Förderung hinzuweisen.

Der Hinweis auf die EU-Finanzierung durch das Europäische Solidaritätskorps sollte durch den Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" neben dem EU-Emblem erfolgen. Dabei sollte der Name der Europäischen Union stets vollständig ausgeschrieben werden. Der Name des Programms darf weder im Zusammenhang der Finanzierungserklärung noch in Verbindung mit dem EU-Emblem erscheinen.

Das EU-Emblem mit dem Vermerk "Kofinanziert von der Europäischen Union" kann auf der Webseite der Europäischen Kommission heruntergeladen werden.

Hinweise zur Verwendung des EU-Emblems (4,45 MB, pdf) finden sich im Kommunikationsleitfaden der Europäischen Kommission.