Teilnehmende finden

Über das ESK-Portal können Organisationen und junge Menschen, die sich im Europäischen Solidaritätskorps engagieren möchten, einander suchen und finden.

ESK-Portal für Organisationen: PASS

Organisationen haben im ESK-Portal eine andere Benutzeroberfläche als die jungen Menschen. Diese nennt sich PASS (Placement Administration and Support System). Organisationen können dort Projektinserate erstellen und so um Teilnehmende für ihre Projekte werben. Außerdem besteht die Möglichkeit, per Suchfilter nach registrierten jungen Menschen zu suchen und diese zu kontaktieren.

Der Login im PASS erfolgt für akkreditierte Organisationen über das Europäische Jugendportal mit Hilfe ihres EU-Login (per Klick auf "Administrator-Login" am Seitenende). Die Nutzung von PASS ist für alle am Europäischen Solidaritätskorps teilnehmenden Organisationen verpflichtend.

"Matching" zwischen jungen Menschen und Organisationen

Junge Menschen nutzen das ESK-Portal, um nach Projektinseraten zu suchen und daraufhin gezielt Organisationen zu kontaktieren und sich für die Teilnahme an einem Projekt zu bewerben.

Wenn sich beide Parteien gesucht und gefunden haben, verknüpfen sie sich miteinander. Das "Matching“, wie das Verknüpfen genannt wird, ist erst nach Abschluss des Fördervertrags möglich und für alle Projekte verpflichtend. Es muss bis spätestens zwei Wochen vor dem Start der Aktivität erfolgt sein.

Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Teilnehmende über andere Wege außerhalb des ESK-Portals zu finden. Diese jungen Menschen müssen sich dann nachträglich im ESK-Portal registrieren, damit das "Matching" über PASS erfolgen kann.

Jeder junge Mensch darf insgesamt maximal zwölf Monate an ESK-Projekten teilnehmen. Vor dem "Matching" muss geprüft werden, dass die Teilnahmeberechtigung für die geplante Aktivitätsdauer gegeben ist.

Das "Matching" bildet ferner die Voraussetzung für die Anmeldung der jungen Menschen bei der Versicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.solidaritaetskorps.de/ueber-das-programm/versicherung/.

„Volunteering Agreement“ zwischen jungen Menschen und Organisationen

Nach dem Matching muss mit den Freiwilligen ein Volunteering Agreement erstellt und unterschrieben werden. Das Volunteering Agreement bildet die vertragliche Grundlage des Freiwilligenprojekts.

Eine Vorlage für das Volunteering Agreement finden Sie im Dokumentencenter.

Für Freiwilligenaktivitäten, die seit 2025 gefördert wurden, haben Organisationen die Möglichkeit, das Volunteering Agreement digital über das Placement Administration and Support System (PASS) zu erstellen und zu verwalten. Diese Funktion steht ergänzend zum bisherigen analogen Verfahren zur Verfügung, das selbstverständlich weiterhin genutzt werden kann (Download der Vorlage aus dem Dokumentencenter und manuelle Bearbeitung). Für Freiwilligenaktivitäten, die in 2024 oder früher gefördert wurden, muss weiterhin auf das analoge Verfahren zurückgegriffen werden.

Bei Nutzung der digitalen Version im PASS gilt zu beachten, dass für eine rechtsgültige Unterzeichnung unbedingt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt wird. Alternativ sollte das Agreement als pdf heruntergeladen und händisch unterschrieben werden.

Für eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der digitalen Version verweisen wir auf das User Manual sowie auf das Video Tutorial auf der Seite: https://youth.europa.eu/solidarity/volunteering-agreement-guidance_en