Förderfähige Länder
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Länder, die sich am EU-Programm beteiligen. Die EU-Mitgliedstaaten sowie die mit dem Programm assoziierten Drittländer setzen das Europäische Solidaritätskorps mit Nationalen Agenturen in ihren jeweiligen Ländern um. Einige nicht-assoziierte Drittländer können sich an bestimmten Formaten beteiligen.
- Freiwilligentätigkeiten können in den EU-Mitgliedstaaten, den assoziierten Drittländern und den nicht-assoziierten Drittländern durchgeführt werden.
- Solidaritätsprojekte können nur in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Drittländern durchgeführt werden.
Wichtiger Hinweis zur Beteiligung junger Menschen aus nicht-assoziierten Drittländern:
Ab 2026 dürfen Organisationen maximal 25% des bewilligten Projektbudgets für eine Beteiligung von Freiwilligen aus nicht-assoziierten Drittländern verausgaben. Bei geförderten Projekten mit weniger als vier Freiwilligen darf diese Obergrenze überschritten werden, um einer Person aus einem nicht-assoziierten Drittland eine Teilnahme zu ermöglichen. Freiwillige aus der Ukraine sind von dieser Einschränkung ausgenommen.
| EU-Mitgliedsländer | Assoziierte Drittländer | Nicht-assoziierte Drittländer |
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Bei der Teilnahme eines Landes außerhalb der Europäischen Union müssen die Visabestimmungen vor der Durchführung eines Projekts überprüft und berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Visaanforderungen obliegt allen teilnehmenden Partnerorganisationen.
Weitergehende Informationen zu den Visaanforderungen finden Sie auf dem "EU Immigration Portal“.
Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, können nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.
Staatliche Organisationen aus Georgien wie z.B. lokale Behörden, Agenturen oder Unternehmen in staatlichem Besitz sind von einer Teilnahme am ESK ausgeschlossen.
Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat mehr. Es hat auch nicht beantragt, als Drittland am neuen Programm für das Europäische Solidaritätskorps von 2021-2027 teilzunehmen. Eine Beteiligung von britischen Partnern ist im Europäischen Solidaritätskorps derzeit leider nicht möglich.