Was ist der Freiwilligendienst?
Mit dem Freiwilligendienst arbeiten und leben junge Menschen für eine befristete Dauer in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Ob in einem Umweltprojekt im Nationalpark, einem Jugendzentrum in einem sozial schwachen Viertel oder einem Projekt mit jungen Geflüchteten, die Bandbreite ist groß.
Der Freiwilligendienst kann jungen Menschen wertvolle Kompetenzen vermitteln und ihnen persönliche wie berufliche Orientierung geben.
Der Freiwilligendienst ist offen für alle jungen Menschen. Der Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Freiwilligen müssen zum Start der Aktivität 18 Jahre und dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Alle beteiligten Organisationen müssen über ein gültiges Qualitätssiegel verfügen.
In der Regel dauert ein Freiwilligendienst zwischen zwei und zwölf Monaten. Kürzere Projekte ab zwei Wochen sind für junge Menschen mit geringeren Chancen möglich.
Im Europäischen Solidaritätskorps Portal registrieren sich sowohl Organisationen wie auch die jungen Menschen und können sich direkt ansprechen und auswählen.
Aufgaben der Organisationen
Im Europäischen Solidaritätskorps wird zwischen unterstützenden/entsendenden und aufnehmenden Organisationen unterschieden. Die Rolle der projektleitenden Organisation kann sowohl von einer unterstützenden als auch von der aufnehmenden Organisationen wahrgenommen werden, je nach Umfang, für den das Qualitätssiegel verliehen worden ist.
Je nach Funktion kommen den Organisationen unterschiedliche Aufgaben zu.
Der unterstützenden/entsendenden Organisation kommen vor der Ausreise und nach der Rückkehr u.a. folgende Aufgaben zu:
- Auswahl und Matching der Freiwilligen über PASS,
- Vorbereitung der Freiwilligen,
- Anmeldung zum Online Sprachtraining,
- Aushändigung des Info-Kit.
Nach der Rückkehr helfen sie den Freiwilligen bei der Wiedereingliederung, Vernetzung und beraten zur persönlichen ggf. auch beruflichen Weiterentwicklung.
Der aufnehmenden Organisation kommen während des Dienstes u.a. folgende Aufgaben zu:
- Begleitung und Betreuung der Freiwilligen,
- Entwicklung von Lernzielen,
- Bereitstellung eines Mentors,
- Anmeldung zu den verpflichtenden Begleitseminaren,
- Auszahlung des Taschengeldes,
- Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie eines Tickets für den Nahverkehr,
- Unterstützung bei der Integration in die lokale Gemeinschaft
Sowohl die unterstützende/entsendende Organisation als auch die aufnehmende Organisation kann als projektleitende Organisation fungieren, sofern sie das Qualitätssiegel für projektleitende Organisationen verliehen bekommen hat.
Der projektleitenden Organisation kommen zu den o.g. folgende weitere Aufgaben zu:
- Koordinierung des Projekts in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren,
- Einhaltung der Qualitätsstandards im ESK seitens aller beteiligten Organisationen,
- Klärung Versicherungsschutz,
- Antragstellung und Verteilung der Mittel,
- Monitoring, Berichterstattung und Auswertung.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Programmhandbuch (3,61 MB, pdf).
Fördersätze
Die Fördersätze variieren je nach beteiligtem Land und Projekt. Alle Details finden Sie im Programmleitfaden.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Fördersätze am Beispiel einer jungen Freiwilligen mit Sehbehinderung aus Warschau, die ihren Freiwilligendienst in einem Jugendzentrum in Berlin absolviert.
Förderfähige Kosten | Betrag | Erläuterung |
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Reisekosten |
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Taschengeld | 6,- Euro / Tag 180,- Euro / Monat | Betrag für Deutschland |
Organisatorische Unterstützung | ||
Kosten für Projektmanagement | 225,- Euro | Kosten für Planung, Koordinierung, Verwaltung |
Aktivitätskosten | 29,- Euro / Tag | Kosten für Implementierung, wie z.B. Vorbereitung, Begleitung, Unterkunft, Verpflegung, Sprachkurs, Nahverkehrsticket |
Kosten für einen vorbereitenden Planungsbesuch(Wegen der Beteiligung einer Jugendlichen mit geringeren Chancen sind besondere Absprachen notwendig ) | ||
Pauschale | 575,- Euro | Pauschale pro Teilnehmenden (inkl. Begleitpersonen) für alle mit dem Planungsbesuch verbundenen Kosten, max. zwei TN pro beteiligte Organisation (sofern eine Person eine Freiwillige/ein Freiwilliger mit geringeren Chancen ist) |
Weitere förderfähige Kosten | ||
Inklusionsförderung für die Einbeziehung Jugendlicher mit geringeren Chancen | 10,- Euro / Tag 300,- Euro / Monat | Kosten für intensiveres Mentoring, z.B. besondere Vorbereitung, zusätzliche Betreuung und Begleitung und Unterstützung |
Zusätzliche Mittel für außergewöhnliche Kosten im Rahmen der Beteiligung von jungen Menschen mit geringeren Chancen oder mit Behinderungen sowie notwendige Ausgaben für Impfungen, Visa oder medizinische Bescheinigungen können zusätzlich beantragt werden.