Was ist der Freiwilligendienst?

Die Freiwilligentätigkeit in Form eines Freiwilligendienstes (von zwei Wochen bis zu zwölf Monaten) bietet dir nicht nur die Möglichkeit, anderen zu helfen, sondern auch selbst etwas zu lernen, die eigenen Kompetenzen zu erweitern und Erfahrungen fürs Leben zu sammeln. Dies kann zum Beispiel in einem Kinderheim, einem Nationalpark, einem Flüchtlingsprojekt oder vieles mehr sein.

Registrieren kannst du dich ab 17 Jahren. Der Freiwilligendienst kann im Alter zwischen 18 und 30 Jahren durchgeführt werden.

Bei der Registrierung kannst du angeben, in welchen Ländern du gerne tätig wärst, an welchen Aktivitäten Interesse besteht und welche Erfahrungen und Fähigkeiten du mitbringst.

Du kannst von den teilnehmenden Organisationen über das ESK-Portal direkt angesprochen und ausgewählt werden, oder dich selber auf freie Plätze bewerben.

Entsendeorganisation und Aufnahmeorganisation

Zusätzlich zum Aufnahmeprojekt benötigst du eine Organisation in Deutschland, die deine Projektteilnahme unterstützt und dich ins Ausland entsendet.

In der Regel kümmert sich die unterstützende/entsendende Organisation u.a. um folgende Aufgaben vor deiner Ausreise und nach deiner Rückkehr:

  • Auswahl und Matching im ESK-Portal,
  • Vorbereitung auf den Freiwilligendienst,
  • Anmeldung zum Online Sprachtraining,
  • Aushändigung des Info-Kit.

Nach der Rückkehr hilft sie dir bei der Wiedereingliederung, Vernetzung und berät zur persönlichen ggf. auch beruflichen Weiterentwicklung.

Die aufnehmende Organisation kümmert sich während deines Freiwilligendienstes u.a. um folgende Aufgaben:

  • Begleitung und Betreuung,
  • Entwicklung von Lernzielen,
  • Bereitstellung eines Mentors/einer Mentorin,
  • Anmeldung zu den verpflichtenden Begleitseminaren,
  • Auszahlung des Taschengeldes,
  • Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie eines Tickets für den Nahverkehr,
  • Unterstützung bei der Integration in die lokale Gemeinschaft

FAQ

Wer kann sich bewerben?

Du kannst dich bereits mit 17 Jahren für das Europäische Solidaritätskorps melden – teilnehmen kannst du allerdings erst, wenn du volljährig bist. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren zu Beginn deines Einsatzes.

Du musst außerdem deinen rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem der folgenden Partnerländer haben:

  • Nordmazedonien und Türkei
  • Liechtenstein, Island und Norwegen
  • Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Serbien
  • Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau, Ukraine
  • Algerien, Ägypten, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, Marokko, Palästina, Syrien, Tunesien
  • Russische Föderation