Volunteering Agreement jetzt im PASS!
Diese neue Funktion steht ergänzend zum bisherigen analogen Verfahren zur Verfügung, das selbstverständlich weiterhin genutzt werden kann. Für Freiwilligenaktivitäten, die in 2024 oder früher gefördert wurden, muss weiterhin auf das analoge Verfahren zurückgegriffen werden.
Kurzbeschreibung der neuen Funktion:
- Die elektronische Vereinbarung hat rechtlichen Charakter und wird nach Annahme eines Angebots durch den/die Freiwillige/n erstellt.
- Organisationen können eigene Templates auf Basis der jährlich veröffentlichten Vorlage der Europäischen Kommission anlegen.
- Die Vereinbarungen können gemeinsam bearbeitet und direkt über das System an die Teilnehmenden gesendet werden.
- Zur rechtsgültigen Unterzeichnung wird unbedingt eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) benötigt. Alternativ sollte das Agreement als pdf heruntergeladen und händisch unterschrieben werden.
- Die Funktion befindet sich derzeit in einer Beta-Version – Feedback an folgende Adresse ist ausdrücklich erwünscht: EC-SOLIDARITY-CORPS-AGREEMENTS@ec.europa.eu
Für eine detaillierte Anleitung zur Nutzung der neuen Funktionalität verweisen wir auf das User Manual Volunteering Agreements V1_2025 sowie auf dieses Video Tutorial: https://youth.europa.eu/solidarity/volunteering-agreement-guidance_en